In der Regel wird pro Betrieb nur ein BBV erfasst. Grosse Betriebe dürfen nach Anfrage und Erlaubnis bei der Administration auch mehrere BBVs erfassen. Bedingung für die Erlaubnis ist unter anderem, dass zukünftig die Betriebe den Lernenden den/die für sie verantwortlichen BBV selbstständig zuteilen müssen. Wie die Betriebe vorgehen müssen, wird folgend erklärt.
Eine/r der verantwortlichen BBVs klickt in der linken Menuleiste im OdAOrg unter ePak auf Betriebbenutzer:

Auf der neuen Seite wählt man im Feld "Neuer Eintrag" den Pfeil an und klickt anschliessend auf das neu geöffnete Feld "BV-Zuständigkeiten":

Den gewünschten Lehrgang der jeweiligen Lernenden auswählen:

Im nächsten Fenster erscheint eine Auflistung aller Lernenden im ausgewählten Lehrgang und aller im Lehrbetrieb erfasster BBV. Die Lernenden können nun anhand der Punkte dem jeweiligen BBV zugeteilt werden:

Anschliessend speichern und die Anpassung der BV-Zuständigkeit ist abgeschlossen.
Sicherheitshalber kann man ins Profil der/des Lernenden gehen und im Fenster "Berufsbildungsverantwortliche" die Anpassung kontrollieren.