Bei einem Stufenwechsel von der FaGe zur AGS oder umgekehrt verfallen die bereits erbrachten Kompetenznachweise ( bzw. Erfa-Noten) des Lehrgangs vor dem Wechsel. Die Kompetenznachweise werden automatisch von der Notenerfassungsstelle (OdA Gesundheit beider Basel) auf inaktiv gesetzt.
Bei der Kontaktaufnahme mit dem Lehramt aufgrund der Meldung eines Stufenwechsels soll auch gleich abgeklärt werden, ob die damit einhergehenden, ausstehenden Kompetenznachweise nachgeholt werden müssen.
Entscheidet das Lehramt für die Nachholung der KNWs, muss eine Fristverlängerung eingereicht werden: Fristverlängerung einreichen.
Entscheidet das Lehramt gegen eine Nachholung, dann erstellt das Lehramt eine Dispens. Das Schreiben erhält auch die OdA Notenerfassungsstelle und hinterlegt die Dispensation im ePak.