Vor dem Ausdruck können Sie bestimmen, welche zusätzlichen Handlungskompetenzen im Ausdruck erscheinen sollen. Die Handlungskompetenzen A.1 bis A.5, sowie E.1 und E.3 sind standardmässig nicht im Ausdruck des Kompetenznachweises enthalten und müssen bei Bedarf mittels Häkchen (siehe nachfolgende Abbildung) hinzugefügt werden.
Hinweis FaGe: Die Handlungskompetenzen des Handlungskompetenzbereichs A sowie die Handlungskompetenzen E.1 und E.3 sind übergeordnete Handlungskompetenzen. Sie werden nicht für sich allein geprüft, werden aber in jede Bewertung miteinbezogen. Die Handlungskompetenz C.1 ist nicht planbar und kann somit in einem Kompetenznachweis nicht geprüft werden. (Ausbildungshandbuch FaGe, Register I, Punkt 2.2.1 Regelausbildung)
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