Es kann sein, dass ein Lehrbetrieb eine Kompetenz nicht vollumfänglich thematisch und praktisch abdecken kann. Dann kann es sein, dass gewisse Betriebe sich entscheiden untereinander Fremdpraktika für Ihre Lernende zu organisieren.
Damit die jeweiligen BBVs und BBs vom Fremdpraktikums-Betrieb Zugriff auf die jeweiligen Lernenden haben, muss man der Oda Gesundheit beider Basel per E-Mail das Fremdpraktikum ankündigen: oda@odagbb.ch. Die Nachricht wird uns jeweils von der BBV vom jeweiligen Fremdpraktikum-Betrieb (dort wo die lernende Person ihr Fremdpraktikum absolvieren wird) zugeschickt.
Folgende Informationen benötigen wir, um den Zugriff auf die gewünschte lernende Person freizugeben:
- Vor- und Nachname der lernenden Person
- Start- und Enddatum des Fremdpraktikums
- zugewiesene BB im Fremdpraktikum
- BBV des Lehrbetriebs der lernenden Person muss ins Cc genommen werden
Sobald wir die Meldung erhalten haben, nehmen wir den Zugriff vor und bestätigen den beiden BBVs die Anpassung per E-Mail.
Sollte sich während dem Fremdpraktikum eine Angabe ändern, muss dies uns ebenfalls via E-Mail mitgeteilt werden, damit wir die Anpassung im System vornehmen können.