Es kann sein, dass ein Lehrbetrieb eine Kompetenz nicht vollumfänglich thematisch und praktisch abdecken kann. Dann kann es sein, dass gewisse Betriebe sich entscheiden untereinander Fremdpraktika für Ihre Lernende zu organisieren.
Damit die jeweiligen BBVs und BBs vom Fremdpraktikums-Betrieb Zugriff auf die jeweiligen Lernenden haben, muss man der Oda Gesundheit beider Basel per E-Mail das Fremdpraktikum ankündet: oda@odagbb.ch.
Folgende Informationen benötigen wir, um den Zugriff auf die gewünschte lernende Person freizugeben. Die Mail wird von der BBV vom jeweiligen Fremdpraktikum-Betriebes (dort wo die lernende Person ihr Fremdpraktikum absolvieren wird) zugeschickt:
- Vor- und Nachname der lernenden Person
- Start- und Enddatum des Fremdpraktikums
- zugewiesene BB im Fremdpraktikum
- BBV des Lehrbetriebs der Lernenden muss ins Cc genommen werden
Sobald wir die Meldung erhalten haben, nehmen wir den Zugriff vor und bestätigen den beiden BBVs die Anpassung per E-Mail.